FAQ – Häufige Fragen unserer Kunden
Wird die Festplatte bei der Datenrettung repariert?
Falls es sich um Datenverlust aufgrund mechanischer Schäden an der Festplatte handelt, wird diese für die Datenrettung kurzzeitig in Stand gesetzt. Eine weitere Nutzung der Festplatte nach der Datenwiederherstellung empfehlen wir jedoch nicht.
Wie werden die Daten konkret wiederhergestellt?
Falls nötig, werden defekte Bauteile ersetzt, um die Datenrettung durchführen zu können. Das Auslesen der Daten erfolgt mit Hilfe spezieller, teils individuell programmierter Software. Dadurch sind wir in der Lage, kritische Festplattenbereiche zu überspringen und Bauteile zu schonen.
Können die Daten auch vor Ort in unserem Unternehmen wiederhergestellt werden?
Eine Datenwiederherstellung vor Ort ist unüblich. In unserem Datenrettungslabor können wir Rekonstruktionen in einer staubgeschützten Umgebung (Reinraum) durchführen. Eine Vor-Ort-Datenrettung wäre mit erheblichem Aufwand und damit Mehrkosten für Sie verbunden.
Wie erhalte ich die wiederhergestellten Daten?
Die wiederhergestellten Dateien erhalten Sie auf einem neuen Datenträger Ihrer Wahl. Diesen können Sie entweder bei uns abholen oder sich zusenden lassen. Auch eine Bereitstellung der Daten über einen Cloud-Speicher ist möglich.
Wann muss ich die Datenrettung bezahlen?
Sie können die Datenrettung ganz bequem per EC- / Kreditkarte oder Banküberweisung bezahlen. Kosten entstehen Ihnen übrigens nur, wenn die Datenwiederherstellung erfolgreich war. Sollten Ihre Daten nicht gerettet werden können, berechnen wir Ihnen keinen Cent.
Werden auch sensible Daten vertraulich behandelt?
Wir befolgen strengstens alle gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich dem Schutz personenbezogener Daten. Auch andere Daten werden bei uns streng vertraulich behandelt. Sensible Daten mit einem hohen Geheimhaltungsgrad werden ausschließlich von Mitarbeitern verarbeitet, die Alle unsere Mitarbeiter sind speziell im Umgang mit sensiblen Daten geschult. Ferner werden alle Datenschutzvorgaben der DSGVO und des BDSG-neu penibelst eingehalten. Besonders vertrauliche Daten werden nur von Mitarbeitern verarbeitet, die durch die Sicherheitsüberprüfung Ü1 nach § 8 SÜG dazu autorisiert sind.